[wilhelmtux-discussion] (kein Betreff)

Robert Wuergler wilhelmtux at wuergler-consulting.ch
Sat Mar 1 18:06:22 CET 2008


Hallo Ronny

Ronny Standtke schrieb:
> 
> "Angebote aus der OpenSource-Umgebung sind nicht zugelassen."
> 

In einem andern Fall habe mal eine Juristin (allerdings nicht 
spezialisiert auf Ausschreibungen) gefragt, die meinte, man dürfe die 
Ausschreibung grundsätzlich nicht so formulieren, dass implizit nur ein 
Hersteller oder eine Produktelinie in Frage käme (es ging damals um die 
nicht ausdrückliche Nennung, aber dennoch gemeintes - und nur dieses - 
Betriebssystem). Wäre dem wirklich so, hiesse das umgekehrt auch, dass 
diese Formulierung kaum durchginge, wenn denn jemand klagen würde ...

Wenn die Ausschreibung gross genug ist, dass sie unter WTO-Bestimmungen 
fällt, dürfte es zusätzliche, strengere bzw. einheitliche Vorschriften 
geben, die gewissermassen kantonale Bestimmungen übersteuern. Meines 
Erachtens wären die WTO-Bestimmungen eine Referenz oder dann die WEKO, 
da solche Sätze (auch in der umgekehrten Richtung) Wettbewerbsrecht 
potenziell verletzen, wohingegen sicher gefordert werden darf, dass man 
bspw. eine bekannte Norm einhält.

Gruss
Robert




More information about the wilhelmtux-discussion mailing list