[wilhelmtux-discussion] (kein Betreff)
Robert Wuergler
wilhelmtux at wuergler-consulting.ch
Sat Mar 1 18:06:22 CET 2008
Hallo Ronny
Ronny Standtke schrieb:
>
> "Angebote aus der OpenSource-Umgebung sind nicht zugelassen."
>
In einem andern Fall habe mal eine Juristin (allerdings nicht
spezialisiert auf Ausschreibungen) gefragt, die meinte, man dürfe die
Ausschreibung grundsätzlich nicht so formulieren, dass implizit nur ein
Hersteller oder eine Produktelinie in Frage käme (es ging damals um die
nicht ausdrückliche Nennung, aber dennoch gemeintes - und nur dieses -
Betriebssystem). Wäre dem wirklich so, hiesse das umgekehrt auch, dass
diese Formulierung kaum durchginge, wenn denn jemand klagen würde ...
Wenn die Ausschreibung gross genug ist, dass sie unter WTO-Bestimmungen
fällt, dürfte es zusätzliche, strengere bzw. einheitliche Vorschriften
geben, die gewissermassen kantonale Bestimmungen übersteuern. Meines
Erachtens wären die WTO-Bestimmungen eine Referenz oder dann die WEKO,
da solche Sätze (auch in der umgekehrten Richtung) Wettbewerbsrecht
potenziell verletzen, wohingegen sicher gefordert werden darf, dass man
bspw. eine bekannte Norm einhält.
Gruss
Robert
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