[wilhelmtux-discussion] (kein Betreff)
Gaudenz Steinlin
gaudenz at soziologie.ch
Fri Feb 29 12:31:48 CET 2008
Hallo Ronny
On Fri, Feb 29, 2008 at 09:04:30AM +0100, Ronny Standtke wrote:
> Hallo zusammen,
>
> Ich habe gerade die Aufgabe, ein Submissionsverfahren an einer Schule aus technischer Sicht zu bewerten.
>
> Neben ein paar technischen Dummheiten ist mir der folgende Satz sauer aufgestossen:
>
> "Angebote aus der OpenSource-Umgebung sind nicht zugelassen."
>
> Ich bin kein Jurist. Ist so etwas nach Schweizer Vergaberecht überhaupt zulässig?
Ich habe etwas zu recherchieren versucht, habe aber nichts einschlägiges
gefunden. Ich bin auch kein Jurist. Auf http://www.simap.ch/ findest du
aber unter "Kontakt" eine Liste der kantonalen "Kompetenzzentren". Dort
würde ich mal anfragen. Das ganze könnte auch kantonal unterschiedlich
sein.
Ich würde mich aber mal auf den Standpunkt stellen, dass es nicht
zulässig ist, eine ganze Kategorie von Bewerbern mit einer Bestimmung,
welche mit den technischen Anforderungen nichts zu tun hat, einfach
auszuschliessen.
Dabei ist aber natürlich ermessenssache, ob das mit den technischen
anforderungen zu tun hat und die gefahr besteht, dass sonst einfach die
anforderungen so umformuliert werden, dass es kein open source produkt
gibt, welches sie erfüllt.
lieber Gruss
Gaudenz
>
> Gruss
>
> Ronny
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