[wilhelmtux-discussion] Rechner ohne Windows

Tobias Gasser tobias.gasser at nunningen.ch
Tue Jun 19 20:34:20 CEST 2007


> Der "Endbenutzer-Lizenzvertrag" gilt für den Endanwender, nicht für den
> Händler. Die "ÜBERTRAGUNG AN DRITTE" kommt gar nicht zur Anwendung, wenn
> der Endbenutzer die Lizenz nicht akzeptiert. Also MUSS Microsoft die
> Software (Vista) zurücknehmen. Dass die Software an das Gerät gebunden
> ist in diesem Zusammenhang irrelevant.
vom letzten satz bin ich noch nicht so überzeugt. wäre mir recht wenn 
dem so wäre - würde mir weiterhelfen.

solange ich aber keinen präzedenzfall habe in dem das von einem 
schweizer gericht abschliessend so bestimmt wurde, nützt es mir nicht viel.

> Nach Anfrage des Konsumentenforum gibt es bei der Rückgabe einige Punkte
> zu beachten: Software-Lizenz, AGB des Händlers. Es geht, das zeigen
> einige Beispiele.   
ich kenne aber nur solche, bei denen einzelfälle kulant abgwickelt 
wurden. mir fehlt der schweizweit gültige präzedenzfall!!

ich befürchte, die vista oem-eula ist da deutlich besser abgesichert als 
es noch die xp-version war.

insbesondere lässt sich ein auf acer-verdongletes vista nicht auf einem 
beliebigen rechner installieren. da kommt die fehlermeldung es sein kein 
acer!!

tobias




More information about the wilhelmtux-discussion mailing list