[wilhelmtux-discussion] Rechner ohne Windows
Tobias Gasser
tobias.gasser at nunningen.ch
Tue Jun 19 20:34:20 CEST 2007
> Der "Endbenutzer-Lizenzvertrag" gilt für den Endanwender, nicht für den
> Händler. Die "ÜBERTRAGUNG AN DRITTE" kommt gar nicht zur Anwendung, wenn
> der Endbenutzer die Lizenz nicht akzeptiert. Also MUSS Microsoft die
> Software (Vista) zurücknehmen. Dass die Software an das Gerät gebunden
> ist in diesem Zusammenhang irrelevant.
vom letzten satz bin ich noch nicht so überzeugt. wäre mir recht wenn
dem so wäre - würde mir weiterhelfen.
solange ich aber keinen präzedenzfall habe in dem das von einem
schweizer gericht abschliessend so bestimmt wurde, nützt es mir nicht viel.
> Nach Anfrage des Konsumentenforum gibt es bei der Rückgabe einige Punkte
> zu beachten: Software-Lizenz, AGB des Händlers. Es geht, das zeigen
> einige Beispiele.
ich kenne aber nur solche, bei denen einzelfälle kulant abgwickelt
wurden. mir fehlt der schweizweit gültige präzedenzfall!!
ich befürchte, die vista oem-eula ist da deutlich besser abgesichert als
es noch die xp-version war.
insbesondere lässt sich ein auf acer-verdongletes vista nicht auf einem
beliebigen rechner installieren. da kommt die fehlermeldung es sein kein
acer!!
tobias
More information about the wilhelmtux-discussion
mailing list