[wilhelmtux-discussion] Rechner ohne Windows
Tobias Gasser
tobias.gasser at nunningen.ch
Tue Jun 19 19:44:19 CEST 2007
Christian Zwahlen schrieb:
> Hi,
>
>> ich gehe mal davon aus, dass du nicht "händler" sonder "hersteller"
>> meinst. ich bin händler. selbst bei den distributoren stosse ich auf
>> verständniss (habe da erfahrung mit also und alltron/brack), aber auch
>> die können nur verteilen was sie von den herstellern angekarrt bekommen.
>>
>> deb meisten händler dürfe die problematik bekannt sein. einerseits bei
>> kunden mit direkten ms-verträgen (volume licences) wie schulen oder
>> grössere kmu, andereseits aber auch mit linux-kunden oder solchen die
>> eine "alte" lizenz von win2k oder xp auf den neuen "zügeln" wollen (was
>> ja bei 2k kein problem darstellt und bei xp auch nicht wirklich verboten
>> ist).
>>
>> im vista-eula (end user licence agreement) wird auch klar vom hersteller
>> als kontakt gesprochen, nicht vom händler oder distributor! (beim selber
>> assemblieren bin natürlich ich der hersteller).
>
>
> Das bezweifle ich.
sei dir freigestellt, ich bleibe aber trotzdem bei den obigen aussagen.
> Es sind die Einzelhändler die uns Kunden und Konsumenten mit ihren
> restriktiven AGBs das Leben schwer extrem schwer machen!!
also meine agb's sind nicht restriktive - ich habe schon gar keine!!
allerdings habe ich keine möglichkeit, dir einen markenrechner ohne
windows zu verkaufen. bei margen von unter 10% habe ich wirklich nicht
viel luft. und ein windows zurücknehmen und dir dafür die 120.- in die
hand drücken liegen bei einem rechnerpreis von 700.-, also einer marge
von unter 70.- wirklich nicht drinn. denn ich als händler bleibe darauf
sitzen. ich kann das nicht an meinen distributor zurückschieben, und der
hersteller will es auch nicht. und gemäss eula ist vista definitiv auf
den rechner lizenziert:
"2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. Die Softwarelizenz wird
dauerhaft dem Gerät zugewiesen, mit dem Sie die Software erworben haben"
plus
"15. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit
dem lizenzierten Gerät direkt an Dritte zu übertragen"
> AUFRUF!: Wer Vista beim Händler nicht zurückgeben kann, auch wenn dieser
> nichts über "Rückgabe von Software nicht möglich" in den AGB steht, soll
> sich wehren, Kassensturz, Beobachter!
nur zu, aber du schlägst auf die falschen ein!!
auf die HERSTELLER musst du einprügeln, die wären in der verwantwortung,
auch gemäss der eula. habe ich zwar schonmal zitiert, aber hier gerne
nochmals:
"Durch die Verwendung der Software erkennen Sie diese Bedingungen an.
Falls Sie die Bedingungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt,
die Software zu verwenden. Wenden Sie sich stattdessen an den Hersteller
bzw. das Installationsunternehmen, um von diesem seine Richtlinien für
eine Rückgabe gegen Erstattung oder Gutschrift des Kaufpreises in
Erfahrung zu bringen."
>
>
> Gruss
>
>
> Chris
>
>
>
>
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>
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