[wilhelmtux-discussion] Rechner ohne Windows
Tobias Gasser
tobias.gasser at nunningen.ch
Tue Jun 19 02:58:59 CEST 2007
> Das geht ganz gut, denn wenn man schon doppelt verdient, warum etwas
> dagegen tun?
>
> Mit uns wollten sie das gleiche Spiel machen, wir haben eine Campuslizenz
> für XP und man wollte uns trotzdem Vista mitverkaufen. Kein Wunder, sind
> Vistas Verkaufszahlen hoch, bei so einem Vorgehen. Das können wir aber
> über unseren Händler unterbinden.
habe noch ein kleines rechenbeispiel gefunden. brack bietet (nebst
tausenden andern artikeln) folgende 4 artikel zu den angegebenen
enduser-preisen an:
Windows Vista Home Basic 32bit OEM deutsch Fr. 129.-
Windows XP Professional SP2 OEM deutsch Fr. 199.-
** Differenz: Fr. 70.-
Acer Travelmate 2484 WXMI ...
mit XP-pro Fr. 969.-
mit Vista Home Basic Fr. 889.-
** Differenz: Fr. 80.-
(in der offiziellen preisliste ab acer.ch sind die dinger mit 1094/999
drin, also sogar 95.- differenz!)
beide geräte absolut identisch, bis auf die windows-version.
somit scheint acer für die windowslizenzen eher mehr zu kalkulieren als
brack für die oem-version verlangt.
bei also konnte ich in erfahrung bringen, dass frühestens ab 100 stück
was zum machen sein. acer schweigt mich seit einer woch an... werde wohl
nochmals nachhaken.
ausschnitt aus der EULA von MS-Vista (auf einem der obigen Acer TM 2484
mit Vista gefunden, nicht über brack sondern über den distributor also
bezogen, dürfte aber keinen unterschied machen)
"Durch die Verwendung der Software erkennen Sie diese Bedingungen an.
Falls Sie die Bedingungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt,
die Software zu verwenden. Wenden Sie sich stattdessen an den Hersteller
bzw. das Installationsunternehmen, um von diesem seine Richtlinien für
eine Rückgabe gegen Erstattung oder Gutschrift des Kaufpreises in
Erfahrung zu bringen."
jetzt die frage:
wie stehen die chancen, bei acer zumindest die 129.- einzufordern? hat
sich acer schweiz an den obigen absatz der eula zu halten, oder können
die verlangen auch den rechner zurückzunehmen?
ich hätte auch einen kunden an der hand, der das versuchen würde, wenn
er auf kostenlosen juristischen beistand zurückgreifen könnte.
kann jemand mithelfen einen präzedenzfall zu schaffen?
bringt's was den beobachter oder den ktipp einzuschalten?
weshalb die eula abgeleht wird muss ja nicht erleutert werden, oder muss
konkret auf einzelne punkte referenziert werden?
irgendwas müssen wir doch unternehmen können.
ich nerve mich schon lange, dass ich bei jedem rechner der kein windows
braucht trotzdem einen schönen batzen an ms abtreten muss. aber die für
mich derzeit aktuelle situation mit den rechnern für die schule macht
mich jetzt richtig sauer!
tobias
--
tobias.gasser at ebp-gasser.ch
ebp gasser, winkel 6, ch-4208 nunningen
tel +41 61 793 0099 / fax +41 61 793 0093
More information about the wilhelmtux-discussion
mailing list