[wilhelmtux-discussion] Rechner ohne Windows

Tobias Gasser tobias.gasser at nunningen.ch
Tue Jun 19 02:58:59 CEST 2007


> Das geht ganz gut, denn wenn man schon doppelt verdient, warum etwas
> dagegen tun?
> 
> Mit uns wollten sie das gleiche Spiel machen, wir haben eine Campuslizenz
> für XP und man wollte uns trotzdem Vista mitverkaufen. Kein Wunder, sind
> Vistas Verkaufszahlen hoch, bei so einem Vorgehen. Das können wir aber
> über unseren Händler unterbinden.


habe noch ein kleines rechenbeispiel gefunden. brack bietet (nebst 
tausenden andern artikeln) folgende 4 artikel zu den angegebenen 
enduser-preisen an:

Windows Vista Home Basic 32bit OEM deutsch Fr. 129.-
Windows XP Professional SP2 OEM deutsch Fr. 199.-
** Differenz: Fr. 70.-

Acer Travelmate 2484 WXMI ...
mit XP-pro Fr. 969.-
mit Vista Home Basic Fr. 889.-
** Differenz: Fr. 80.-

(in der offiziellen preisliste ab acer.ch sind die dinger mit 1094/999 
drin, also sogar 95.- differenz!)

beide geräte absolut identisch, bis auf die windows-version.

somit scheint acer für die windowslizenzen eher mehr zu kalkulieren als 
brack für die oem-version verlangt.


bei also konnte ich in erfahrung bringen, dass frühestens ab 100 stück 
was zum machen sein. acer schweigt mich seit einer woch an... werde wohl 
nochmals nachhaken.



ausschnitt aus der EULA von MS-Vista (auf einem der obigen Acer TM 2484 
mit Vista gefunden, nicht über brack sondern über den distributor also 
bezogen, dürfte aber keinen unterschied machen)

"Durch die Verwendung der Software erkennen Sie diese Bedingungen an. 
Falls Sie die Bedingungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, 
die Software zu verwenden. Wenden Sie sich stattdessen an den Hersteller 
bzw. das Installationsunternehmen, um von diesem seine Richtlinien für 
eine Rückgabe gegen Erstattung oder Gutschrift des Kaufpreises in 
Erfahrung zu bringen."

jetzt die frage:
wie stehen die chancen, bei acer zumindest die 129.- einzufordern? hat 
sich acer schweiz an den obigen absatz der eula zu halten, oder können 
die verlangen auch den rechner zurückzunehmen?

ich hätte auch einen kunden an der hand, der das versuchen würde, wenn 
er auf kostenlosen juristischen beistand zurückgreifen könnte.

kann jemand mithelfen einen präzedenzfall zu schaffen?

bringt's was den beobachter oder den ktipp einzuschalten?

weshalb die eula abgeleht wird muss ja nicht erleutert werden, oder muss 
konkret auf einzelne punkte referenziert werden?


irgendwas müssen wir doch unternehmen können.

ich nerve mich schon lange, dass ich bei jedem rechner der kein windows 
braucht trotzdem einen schönen batzen an ms abtreten muss. aber die für 
mich derzeit aktuelle situation mit den rechnern für die schule macht 
mich jetzt richtig sauer!

tobias

-- 
tobias.gasser at ebp-gasser.ch
ebp gasser, winkel 6, ch-4208 nunningen
tel +41 61 793 0099 / fax +41 61 793 0093




More information about the wilhelmtux-discussion mailing list