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Einfache Anfrage: Fragwuerdige Praktiken von Microsoft, Guenter 2001
Theo Schmidt
theo.schmidt at wilhelmtux.ch
Wed Jun 28 12:40:16 CEST 2006
http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2001/d_gesch_20011087.htm
Daraus das Wichtigste:
01.1087 - Einfache Anfrage.
Fragwürdige Praktiken von Microsoft
Eingereicht von
Günter Paul
Einreichungsdatum
24.09.2001
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Erledigt
Eingereichter Text
Microsoft ist derzeit dabei, ein neues Lizenzmodell über die ganze Welt
auszubreiten...
Ich frage den Bundesrat:
1. Welche Mehrkosten entstehen der Verwaltung durch die jährlichen
Lizenzkosten...
Antwort:
... jährliche Mehrausgaben an Lizenzkosten von 200 Franken [pro
Arbeitsplatz].
... kein Zwang zu einer erhöhten Upgrade-Tätigkeit.
3. Welche Massnahmen hat das Bundesamt ... ergriffen, damit die Option,
dass auf einen anderen Anbieter (unter Umständen auf "Open Source")
gewechselt werden kann, offen bleibt? Wie ernsthaft wurde z. B. Linux
und Star-Office geprüft...?
Antwort:
Die Büroautomation wurde nach einer sorgfältigen Evaluation ab 1997
bundesweit auf MS-Office und MS-Exchange vereinheitlicht und über eine
Einproduktestrategie flächendeckend eingeführt.
Die heutige Arbeitsplatzinfrastruktur wurde von der Gartner Group ...
als "nicht substituierbare Technologie" eingestuft.
...
Linux wird als Nischenprodukt für Anwendungen mit Ausrichtung auf
Web-Infrastruktur betrachtet.
Star-Office fehlt die Integration in die ... übergreifenden
Anwendungsbereiche. Kommerziell verfügbare Standardsoftware bietet zudem
ein Mindestmass an Zukunftssicherheit, die bei OpenSource-Software
fraglich ist.
...
So wird auch künftig periodisch überprüft werden, welche Alternativen zu
den heute eingesetzten Produkten bestehen.
4. Welche Informationen gewinnt die ausländische Firma Microsoft über
die Struktur der Bundesverwaltung und namentlich deren
sicherheitskritische Bereiche durch die Registration?...
Antwort:
Online-Registration [fällt] gänzlich weg. ... Durch die Registration
werden keine unkontrollierten Informationen über die Bundesverwaltung
preisgegeben.
5. Hebelt das neue Lizenzmodell nicht in gewissem Sinn das Urheberrecht
aus...?
Antwort:
... das Urheberrecht [wird] durch das Vorgehen von Microsoft nicht
verletzt. ... Bedenken bezüglich...Wettbewerbsrecht. Gemäss Beurteilung
der Wettbewerbskommission (Weko) verletzt aber die neue Lizenzpolitik
von Microsoft das Kartellgesetz nicht.
6. Wie wird sichergestellt, dass die neuen Produkte keine Backdoors und
trojanischen Pferde enthalten...?
Antwort:
Wegen der universellen Verbreitung der Produkte von Microsoft werden
tatsächliche oder angebliche "Unregelmässigkeiten" im Verhalten der
Software sofort breit diskutiert und analysiert. Das Risiko einer
eventuell vorhandenen Backdoor wird aber als nicht wesentlich grösser
eingestuft, als bei einem OpenSource-Produkt.
7. Welche Massnahmen sind getroffen, damit die Firma Microsoft ... nicht
immer ungünstigere Verträge aufzwingen kann?
Antwort:
Einprodukte-Strategien bieten Vorteile in Bezug auf Interoperabilität,
Betriebskosten, Ausbildung, Release-Wechsel und Anpassungen an weitere
Einsatzgebiete. Um die Nachteile in Bezug auf Abhängigkeiten von
Lieferanten zu relativieren, nimmt die Bundesverwaltung dort von
Einprodukte-Standards Abstand, wo echte Alternativen bestehen und
Mehrprodukte-Strategien nicht mit wesentlichen Nachteilen bezüglich
Interoperabilität, Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit bezahlt
werden. ...
8. Gibt es in diesem Problembereich eine Kontaktnahme mit den Ländern
der EU ...?
Antwort:
... es bestehen Kontakte insbesondere zu den Nachbarländern...
Auf Grund des frühen Datums (2001) können wir diesen Vorstoss eher
historisch zur Kenntnis nehmen. Zusammenfassungen der neueren Vorstösse
folgen.
Theo Schmidt, Präs. WT
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