[wilhelmtux-discussion] Verwendung freier Software in der Bundesverwaltung, Gentil 2002

Christian Zwahlen zdesign at bluewin.ch
Tue Jul 4 10:29:42 CEST 2006


Hi,

Der Bund hat die Plicht die Romanische Sprache zu unterstützen.

Mann kann dem Bund eine politische Forderung - in Bezug auf finanzielle
förderung von Open Source Programmen wie OpenOffice.org oder Linux -
hinterlegen.



Rechtsstellung

Am 10. März 1996 hat das Schweiz Volk mit 76% Ja-Stimmen einem
revidierten Sprachenartikel der Bundesverfassung zugestimmt. In der
neuen Bundesverfassung (nBV3) vom 18. 4. 1999 ist dieser Sprachenartikel
zum Artikel 70 (Sprachen) mutiert:
- Der Bund unterstützt Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur
Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache.

Mit dem revidierten Sprachenartikel 70 der neuen Bundesverfassung (seit
1. 1. 2000 in Kraft) wird der Bund verpflichtet, Massnahmen des Kantons
Graubünden zur Erhaltung und Förderung des Romanischen und Italienischen
zu unterstützen. Das Romanische bekommt den Status einer
Teilamtssprache: Im Verkehr mit den Romanen gilt auch das Romanische als
Amtssprache des Bundes.

Quelle: http://www.liarumantscha.ch/Rechtsstellung.366.0.html?&L=1

> Am Montag, den 03.07.2006, 23:14 +0200 schrieb Manfred Morgner:
> > Das hat mich schon beim ersten Lesen begeistert. Die Herren  
> > Abgeordneten zahlen aus unseren Steuergeldern lieber n-Mio-CHF  
> > Lizenzgebühren, als sich OpenOffice.org für ein paar symbolisch Gaben  
> > an einer entsprechend sprachigen Bildungseinrichtung übersetzen zu  
> > lassen. Und danach diskutieren sie über Zukunftsträchtigkeit. Leider  
> > sind die Herren nicht mehr im Amt, wenn's kracht weil der Lieferant  
> > keine Lust mehr hat eine exotische Sprache zu unterstützen...
> > 

-- 
Freundliche Grüsse

Christian Zwahlen



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