[wilhelmtux-discussion] Re: PDF

Sascha Brawer brawer at dandelis.ch
Mon Nov 24 16:23:12 CET 2003


Hallo Manfred,

>> Was genau sind denn die Kriterien, damit ein Format Deiner Ansicht
>> nach als "frei" bezeichnet werden kann?

> Es gibt eine Reihe von Merkmalen, die eine Lizenz aufweisen muss
> um als frei zu gelten.

Welche "Lizenz" meinst Du im Zusammenhang mit einem Dateiformat?

Das Urheberrecht an der Formatspezifikation? -- ISO-Normen sind wie
andere Bücher urheberrechtlich geschützt. Wer sie lesen will, muss sie
für ziemlich viel Geld kaufen. Ist deswegen eine ISO-Norm unfrei?

Das Vorhandensein von GPL-lizenzierten (o.ä.) Implementationen? -- Von
manchen Formaten wie MP3 oder JBIG sind Quelltexte als
"Referenzimplementation" allgemein verfügbar, teils sogar gemeinfrei
(public-domain-Code). Ein allfälliger Patentschutz (für eines benötigtes
Verfahren) ist davon nicht betroffen, denn Patent- und Urheberrecht sind
nicht dasselbe. 

Das Fehlen eines Patentschutzes? -- Ob ein Format eine patentgeschützte
Technik voraussetzt, kann niemand endgültig wissen. Natürlich kann die
Autorin einer Format-Spezifikation erklären, ihre eigenen Patente für die
Implementation des Formats allgemein zu lizenzieren (so wie das Adobe für
PDF macht). Aber es könnte jederzeit jemand anders kommen und auf eigene
Patente verweisen. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Format nun von
einem verrufenen Schweinekonzern oder von einem allgemein anerkannten
Gremium spezifiziert wurde.

Es spielt für das Patentwesen auch keine Rolle, ob man ein existierendes
Format implementiert oder sich ein ganz neues ausdenkt. Patente, die im
Zusammenhang mit PDF eine Rolle spielen, wären genauso relevant für jedes
andere Datenformat für vergleichbare Dokumente. (Wenn man von einer
Technik weiss, dass sie patentgeschützt ist, kann man natürlich im
eigenen Format unter Umständen ein anderes Verfahren benutzen.)

> Adobe behält sich aber (soweit mir bekannt) gewisse Rechte am PDF-Format
> vor, womit der Tatbestand der Unfreiheit gegeben wäre.

Was meinst Du konkret? Was wäre eine "Rechteverletzung", und wie könnte
Adobe dagegen vorgehen?

Ich hoffe, Dich mit meiner Hartnäckigkeit nicht zu nerven. Aber wenn wir
zum Beispiel fordern, dass eine Stadtverwaltung keine PDF-Dateien auf
ihre Seiten stellen soll, müssen wir schon sattelfeste Gründe liefern
können. Mit pauschalen Anschuldigungen, die wir nicht vollständig
begründen können, machen wir uns als Organisation nur unglaubwürdig.

Viele Grüsse

-- Sascha

Sascha Brawer, brawer at dandelis.ch, http://www.dandelis.ch/people/brawer/ 





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