[wilhelmtux-discussion] Abgaben auf CD Leermedien..

Tobias Gasser tobias.gasser at nunningen.ch
Mon Jul 14 18:49:56 CEST 2003


> Diese Regelung wäre vage formuliert die folgende:
> 
> - Wir brauchen eine Verwetungsgesellschaft für Software, Daten. etc. -
> Ein Rechteinhaber kann sein "Werk" (z.b. GNUWin) bei dieser Stelle
> registrieren - Nach einem bestimmten Verfahren wird festgestellt, wie
> 'populär' diese Sammlung von Software ist. - Anhand des
> Verteilungsschlüssels fliessen dann entsprechende Beträge an den
> Rechteinhaber (alternativ: kommen einem vom Rechteinhaber begünstigten
> zugute

ich habe - noch vor meinen ferien eine kleine anfrage abgesetzt, im 
anschluss die antwort der SUISA.

ich interpretiere das so, dass es zwei möglichkeiten gibt. die 
einfachere ist, alles so lassen, wie's derzeit ist.

die alternative wäre wie du bereits geschrieben hast eine eigene 
verwertungsgesellschaft, analog der SUISA. das würde aber - nach 
meiner interpretation - dazu führen, dass die abgaben erhöht werden 
müssten, da der bereits abgeführte betrag zu 100% für die SUISA 
bestimmt ist. 

bei der SUISA gibts - was ich bisher rausgefunden habe - keine 
möglichkeit als 'interpret' für software aufgenommen zu werden. 
deshalb macht's meiner meinung nach derzeit auch keinen sinn mit 
herrn knopper kontakt aufzunehmen.

hat jemand eine ahnung ob auch bei gepressten cd's SUISA-abgaben 
anfallen? gibt's in der schweiz überhaupt presswerke? 

irgendwen müssten wir zur lobby-arbeit animieren können. ich glaube 
jedenfalls nicht so wirklich daran, dass wir hier schnell und 
unkompliziert eine lösung finden werden. 

ich mache also weiterhin die faust im sack, und tröste mich damit, 
dass ich - zu mindest moralisch, wenn auch nicht juristisch - in 
zukunft pro 25 gebrannter cd's einen 'illegalen' mp3-track saugen 
darf... (25*0.06 = 1.50, was in etwa dem preis eines tracks bei apple 
entspricht). 

>----- cut
Sehr geehrter Herr Gasser

Vielen Dank für Ihr mail vom 27. Juni 2003.

Bei der neuen Leerträgervergütung auf CD-R data ist keine 
Rückerstattung oder Befreiung für professionelle Anwendungen möglich. 
Das vom Urheberrechtsgesetz vorgesehene Vergütungssystem erfasst alle 
Leerträger, die für's private Überspielen geschützter Werke geeignet 
sind, unabhängig davon, ob diese in der Praxis auch so verwendet 
werden. Die Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von 
Urheber- und Leistungsschutzrechten hat unter Berücksichtigung der 
Tatsache, dass ungefähr die Hälfte der verkauften leeren CD-R data in 
KMU's und Industriebetrieben verwendet werden den Tarif auf Fr. 
0.06/h bzw. 525 MB festgesetzt.

Zum Vergleich liegt die Leerträgervergütung für eine CD-R audio bei 
Fr. 0.33/h also um den Faktor 5.5 höher. Dies weil einerseits bei der 
CD-R audio in der Regel der Verkaufspreis höher ist aber vor allem 
weil die CD-R audio nur für das Kopieren von Musik eingesetzt wird.

Bei Vergütungsansatz für die CD-R data wird also darauf Rücksicht 
genommen, dass nur ein Teil dieser Träger für das private Kopieren 
geschützter Inhalte eingesetzt wird.

Mit freundlichen Grüssen,

SUISA

Andreas Wegelin