[wilhelmtux-discussion] Begriffsdefinition "Offener Standard"

Nicolas Iselin nicolas at iselin.ch
Mon Jan 13 22:59:17 CET 2003


Am Montag, 13. Januar 2003 17.05 schrieben Sie:
> Hallo Leute
>
> Ich suche für unsere Website noch eine Definition für den Begriff
> "Offener Standard".
> Kurz und gut, so ca. 3 Absätze à ca. 300-400 Zeichen.

Ich denke, nach der bis jetzt gelaufenen Diskussion 
müssen wir unterscheiden:

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'proprietäres Format' (Beispiel: .DOC (Winword) .WMA (Windows Media)

Ein proprietäres Format wird von einem Hersteller 
entwickelt und unter Umständen patentiert. Benutzer,
die Ihre Daten in proprietären Formaten abspeichern, 
verlieren die Kontrolle über Ihre Daten. Allein
der Hersteller entscheidet, welche Programme auf 
welchen Plattformen diese Daten interpretieren können
(oder dürfen). Dies ist vor allem problematisch bei
Daten, die vielleicht auch in zehn Jahren noch gelesen
werden sollten.

'offengelegtes, aber nicht lizenzfreies Format' (MP3)

Entspricht dem offengelegten Format, aber es
werden Lizenzgebühren fällig, wenn man selber daran 
verdient (weil man eine MP3-Software verkauft oder
einen MP3-Player).

'offengelegtes Format' (Beispiel: PDF)

Ein offengelegtes Format wird von einem Hersteller 
entwickelt und unter Umständen auch patentiert.
Allerdings legt er das Format offen und erlaubt
jedem (ohne Einschränkungen oder Lizenzgebühren),
einen eigenen Encoder oder Decoder dazu schreiben
und dessen Quelltext offen zu legen.

'freies Format' (free speech, not free beer)

Ein freies Format unterliegt keinerlei Einschränkungen,
Encoder/Decoder dürfen in proprietären Produkten ebenso
eingebaut werden wie in open source Software. GPL.

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Oh, jetzt wird es aber immer komplizierter. Sorry.
Das ist ein erster Wurf, weit entfernt von Druckreif.

Bitte um Kommentare. Ich weiss, Links auf weitere
Referenzen wären auch gut.

Nicolas