[wilhelmtux-discussion]plädoyer4/02: Das Trojanische Pferd "Linux"

Alex Schroeder alex at emacswiki.org
Son Sep 1 03:27:07 CEST 2002


Nicola Fankhauser <nikee at lux.wox.org> writes:

>> Die Copyright Halter können ihre Software auch unter anderen
>> Bedingungen lizenzieren.  Zugegeben, in der Praxis ist dies selten,
>> da hunderte von Entwickler Copyright
>
> diesen passus verstehe ich nicht... ich glaube, du meinst, dass ein
> programm, das ursprünglich unter der GPL lizenziert wurde, nicht nur von
> einer partei copyright rechte betroffen wären, wenn man die lizenz
> ändern möchte? ist so wie's da steht ziemlich unklar für mich...

Genau.  Wenn die Firma X ein proprietäres Produkt basierend auf der
GPL Software Y vertreiben möchte, braucht Firma X eine eigene, non-GPL
Lizenz.  Du schreibst nun so, wie wenn eine Software nur eine Lizenz
haben könnte.  Das stimmt so aber nicht, wenn die Lizenz nicht
exklusiv ist.  Bei nicht-exklusiven Lizenzen spricht nichts dagegen,
allen Benutzern eine GPL Lizenz zu geben, und gegen entsprechendes
Entgeld der Firma eine andere Lizenz zu geben.

Allerdings dürfen nur die Copyright Halter diese weitere Lizenz
erteilen.  Wenn nun für die GPL Software Y 100 Entwickler gearbeitet
haben, müssen sie alle in diese weitere Lizenz (schriftlich)
einwilligen.

Einfacher wäre es, es gäbe einen Stellvertreter.  So muss man als
Entwickler von GNU Software beispielsweise sein Copyright der FSF
abtreten.  Die FSF jedoch verspricht, das Werk eben nur unter der GPL
weiter zu lizenzieren, so dass die Verhandlungen mit der FSF auch
nichts fruchten und man die ursprünglichen 100 Entwickler suchen
müsste.

Vielleicht sollte man diesen Passus einfach weglassen?

> allerdings finde ich den brief sonst stark in ordnung!

Danke.  :)

Alex.