[wilhelmtux-discussion] Softwarepatente
Markus Wernig
markus at wernig.net
Mit Jun 12 14:33:40 CEST 2002
Christoph Dworzak wrote:
> Hi wie stehen wir zu Softwarepatenten?
>
> Darf ein SW-Produzent Software patentieren, die er im Auftrag
> der oeffentlichen Hand entwickelt?
Hm, das koennte in meinen Augen ein Problem sein:
Wir sind dafuer, dass die oeffentliche Hand Software einsetzt,
- die auf offenen Standards basiert
- deren Funktionsweise bekannt und nachvollziehbar ist
- die Daten verarbeitet, deren Nutzung nicht den Besitz einer bestimmten
Lizenz voraussetzt
- deren Quellen offen sind.
Ich kenne die Rechtslage aber zu wenig, um sagen zu koennen, ob das mit
einem Patent vereinbar ist.
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es aber viel freie Software, die
patentierte Algorithmen verwendet (RSA, GIF ...), ohne dass das wirklich
ein Problem darstellt.
Es haengt wohl viel davon ab, wie ein Patentinhaber seine Rechte handhabt.
Ich bin der Meinung, dass ein Entwickler sehr wohl von seiner Arbeit
profitieren koennen muss und daher das Recht hat, Geld fuer seine
Leistungen zu verlangen. Andererseits ist es (wie Nicola schon sagte)
beim Programmieren von Software schon so wie in der Mathematik: Einmal
entdeckt, gehen Algorithmen (wie math. Formeln) in den Gesamtbestand des
verfuegbaren Wissens ueber und sollten fuer jede/n zugaenglich und
verwendbar sein. Denn letztlich geht es um mathematische Operationen,
die, auf eine bestimmte Weise verknuepft, ein bestimmtes Resultat
ergeben, und das beschreibt eigentlich nur einen (mathematischen)
Sachverhalt. Einen solchen sollte man eigentlich nicht patentieren duerfen.
Meine persoenliche Meinung: Software muss quelloffen sein, die
Benuetzung darin enthaltener Algorithmen und deren Veraenderung und
Weitergabe fuer den Eigengebrauch/nicht kommerziellen Einsatz frei.
Klarerweise soll der/die Entwickler/in fuer sein Programm Geld
verlangen. Fuer darauf aufbauende kommerzielle Produkte sollte der/die
Entwickler/in entschaedigt werden koennen und es sollten fuer das
entstehende Produkt wiederum die gleichen Regeln gelten.
[...] dass ein E=mc^2 gar
> nicht schuetzenswert sein soll.
Das beschreibt, wie gesagt, einen universellen Sachverhalt. Genausogut
koennte ich mir die Tatsache patentieren lassen, dass Wasserstoff und
Sauerstoff dazu neigen, sich zu H2O zu verbinden ... vorausgesetzt, ich
bin der erste, der frech genug ist, damit zum Patentamt zu gehen.
lg /m