[wilhelmtux-discussion] Geschlossene Mailingliste fuer Vorstand?

Dietrich Feist dietrich.feist at mw.iap.unibe.ch
Mit Jun 12 13:44:51 CEST 2002


Nicola Fankhauser wrote:

> bitte etwas mehr details über die (aktuellen) geplanten änderungen! 
> sonst könnten sich einige etwas übergangen fühlen, weil schliesslich
> mehr als 10 postings (kontrovers) zu dem thema verfasst wurden.

Also, ich habe nochmal nachgezählt: ca. 15 Postings von 8 verschiedenen
Leuten. 6 hatten keine Bedenken, 2 davon (Du und Alex Schroeder) hatten
Bedenken. Persönlich würde ich die Diskussion als nicht sehr kontrovers
einstufen, viele Mails gingen eher um die Namensgebung. Leider hat
Mathias Gygax, der sich vor kurzem wegen wilhelm-discussion aufgeregt
hat, kein Statement abgegeben.

Damit sich niemand übergangen fühlt, hier noch mal mein Vorschlag im
Detail:

- Einrichtung einer geschlossenen Mailingliste wilhelmtux-admin.
  Diese dient als Ersatz für regelmässige Vorstandssitzungen. Das
  Archiv der Mailingliste gilt als Protokoll.

- Teilnahme an der ML ist für Vorstandsmitglieder und Beisitzer
  obligatorisch. Sie haben dort unbeschränktes Lese- und
  Schreibrecht.

- Vereinsmitglieder können sich mit einer dem Verein bekannten
  Mailadresse (z.B. eine, die auf dem Beitrittsgesuch angegeben
  wurde) auf der ML anmelden und das Archiv lesen. Sie können
  Postings an die Liste schicken, der Vorstand behält sich aber
  das Recht vor, diese Postings nicht zuzulassen und an die
  allgemeine Diskussionsliste zu verweisen.

- Für Nichtmitglieder besteht keinerlei Anspruch auf Teilnahme.
  Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Teilnahme im Vereinsinteresse
  liegt und weder vom Vorstand noch von den Beisitzern Gegenstimmen 
  geäussert werden.

- Die auf der ML diskutierten Inhalte sind für alle Teilnehmer
  prinzipiell vertraulich zu behandeln. An Nichtmitglieder
  dürfen sie nur aufgrund eines Vereinssbeschlusses (Vorstand 
  oder Mitgliederversammlung) weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen
  gelten als Verstoss gegen Vereinsbeschlüsse und können nach Paragraf
  7.1 der Satzung mit Ausschluss geahndet werden.

So, das wäre mein Vorschlag. Wer sich damit nicht anfreunden kann, soll
das bitte bis spätestens morgen früh sagen. Ich würde diese Liste
nämlich gern noch vor dem Wochenende einrichten, damit wir als Vorstand
aktionsfähig werden.

Viele Grüsse,

Dietrich