Re: [wilhelmtux-discussion] Bundesgericht: IT-Beschaffung beim Bund geklärt - positiv für Konkurrenz zu MS-Produkten

Robert Wuergler Wilhelm Tux robert.wuergler at wilhelmtux.ch
Wed Apr 6 10:25:09 CEST 2011


On 05/04/11 23:50, Manfred Morgner wrote:
> Hallo zusammen,
> 
> ich bin mir nicht ganz sicher, aber sagt das Gericht damit, dass es keine Alternative gibt? Und dass nur ein einziger Anbieter überhaupt etwas hat was nun dringend benötigt wird? Kein Wettbewerb sondern Abhängigkeit?

Nein, zumindest nach dieser Analyse sagt das Gericht genau das nicht,
zum Glück.

> 
> Wenn dem so ist, befinden sich die Kunden dieses Anbieters ja in einer existentiell bedenklichen Situation! Sie sind dem Lieferanten praktisch bedingungslos ausgeliefert. Wenn es keine Alternative zu einem einzigen Lieferanten einer Regierung gibt, dann gibt es nur eine einzige Möglichkeit das Funktionieren dieser Regierung abzusichern, nämlich diesen Lieferanten zu verstaatlichen. Dann wäre sichergestellt, dass das erforderliche Know How und die geldwerten Güter dieser Firma erhalten bleiben und die Regierung handlungsfähig dauerhaft bleibt.

Verstaatlichung, schöner Vorschlag!
Aber eben, zum Glück hat das Gericht das nicht gesagt. Abhängigkeit
besteht sicher trotzdem. Wie bei andern grösseren und kleineren
Betrieben nimmt diese eher zu. Schon nur die zu- nicht abnehmende
Tendenz, dass viel andere Applikationen miteinander verwoben sind, man
also kaum mehr einen einzelnen Baustein davon loslösen kann ohne Risiko,
dass das Gebilde zusammen fällt.

Ist das jetzt gut oder schlecht? nur schlecht? für wen? Für die
Lieferanten wohl fast nur positiv und taktisch gewollt.

> Sollte das nicht möglich sein, ist doch wohl klar dass, nachdem diese Abhängigkeit gerichtlich erkannt und gewürdigt wurde, sich unsere Regierung aus den Fängen eines derartigen Monopolisten befreien muss. Schon allein um die eigene Macht aber auch die Demokratie zu sichern.

Das Gericht hat das nicht erkannt. Das Anliegen ist natürlich trotzdem
berechtigt.

Das Bundesgericht stellt aber eher das Naheliegende fest:

(1) Wir sind ein Gericht. Über den Einkauf entscheidet aber der
Einkäufer. Das Gericht redet im Grundsatz nicht drein. Ist auch richtig so.

(2) Wir als Gericht können höchstens formelle Fehler feststellen oder
evtl. Beweise würdigen im Streitfall.

(3) Das BBL als Bundes-Einkäufer stellt fest, es gebe keine
Alternativen. Gut und recht und legal.

(4) Ihr seid Anbieter die das Gegenteil behaupten: es gebe Alternativen.

(5) Folglich: "Der Dritte, der behauptet, es bestünden angemessene
Alternativen, muss daher substantiiert solche Alternativen anbieten und
darlegen, dass sie angemessen sind" sagt das Gericht.

(6)  UND Wirtschaftlichkeit: "... im Beschwerdeverfahren geltend machen,
dass er eine konkrete Lösung anbietet, welche sowohl funktional als auch
wirtschaftlich eine angemessene Alternative darstellt."

(7) Ist der Nachweis erbracht, muss das BBL ausschreiben, denn
logischerweise kann man nur freihändig vergeben wenn u. a. KEINE
Alternativen bestehen.

Also eher positiv, oder nüchtern: das könnte man von einem Gericht
erwarten.

> Jetzt muss die Politik dringend handeln, denn hier geht es um die Existenz der Schweiz als Staat.

Wichtig für die Zukunft ist u. a. (7). Das bringt schon eine Dynamik.
Aber ja, letztlich ist es eine gesellschaftliche oder politische Frage.

Der Politik sind aber die Zusammenhänge von Abhängigkeiten (nicht nur
hier) kaum bekannt oder sie interessiert sich nicht. Schon nur zu
erklären ist sehr schwierig.

Gruss
Robert

> 
> Viele Grüsse,
> Manfred.
> 
> 
> Am 05.04.2011 um 14:56 schrieb Robert Wuergler Wilhelm Tux:
> 
>> Sehr geehrte Mitglieder und InteressentInnen
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>> [Cross-Posting!]
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>> Unsere neuste Analyse wurde veröffentlicht:
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>> Bundesgericht: IT-Beschaffung beim Bund geklärt - positiv für Konkurrenz
>> zu MS-Produkten
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>> Freundliche Grüsse
>> Wilhelm Tux, Vorstand
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