[wilhelmtux-discussion]Gebührenpflicht

Tobias Gasser tobias.gasser at nunningen.ch
Thu Sep 30 02:58:53 CEST 2004


On 30 Sep 2004 at 1:03, Myriam Schweingruber wrote:

> > Es scheint fast so, als dass der PC ein Freizeitgerät ist, das man als
> > Nebeneffekt  noch zur Arbeit nutzen kann.
> > Im Heise Newsticker wurde ich wieder einmal auf die Diskussion der
> > Gebührenpflicht aufmerksam gemacht.
[...]
> 
> So eine Besteuerung ist bei uns eher unwahrscheinlich, da die Radio- und 
> Fernsehgebühren pro Haushalt erhoben werden und nicht pro Gerät. Ausserdem 
> gibt es schon heute viele Haushalte, die den Kabel- oder Antennenanschluss 
> versiegelt haben und via Satelitenschüssel fern sehen. Diese "Grauzone" wird 
> im Moment von den Gebühren noch nicht erfasst. Ausserdem gibt es in der 

ich befürchte, dass ist so nicht ganz richtig.
die radio- und frensehgebühren sind geschuldet, wenn ein radio- oder 
fernsehempfänger vorhanden ist (gilt auch für einen videorecorder mit 
tuner an einem fernseher ohne empfänger!).
das mit dem versiegeln machen in der regel die kabelnetzbetreiber 
wenn die wohnung am kabelnetz angeschlossen ist, aber kein kabel-abo 
gewünscht wird. somit wird die gebühr für den kabelanschluss gespart, 
aber das ist keine befreiung von der radio- und tv-gebühr.

details unter 
http://www.billag.com/ratv/de/fragenantworten/index.php


hier wird auch das thema 'gewerblicher empfang' angesprochen. 
und genau hier könnte das thema auch in der schweiz akut werden. bei 
uns im büro sind weder fernseher noch radio vorhanden. trotzdem lasse 
ich gelegentlich web-radio laufen. somit habe ich im grunde genommen 
einen 'radio-empfänger'. 

noch schlimmer ist, dass ich in einem rechner eine tv-karte habe. und 
das ist definitiv ein fernseh-empfänger und könnte streng genommen 
als gebührenpflichtig gelten! allerdings brauche ich das teil nur um 
videokasetten auf dvd umzuspielen. da kein antennenkabel vorhanden 
ist, bin ich derzeit (noch) auf der gebührenfreien seite.


> Schweiz die Gebührenbefreiung für "Minderbemittelte", d.h. z. B. für Rentner. 
> Letztere sind sowieso etwas Besonderes in der Schweiz: Rentner bekommen immer 
> Abzüge, Invalide immer seltener, obwohl die finanzielle Verteilung wohl eher 
> umgekehrt ist.

auch das ist nicht ganz richtig. 

ahv-rentner werden nur befreit, wenn sie ergänzungsleistungen 
erhalten. auch für die iv gilt die gleiche regelung, die 
finanzschwachen haben also anspruch auf die befreiung. (wird aber 
nicht automatisch vorgenommen, sondern muss beantragt werden)

so jetzt habe ich genug gemeckert...

tobias gasser



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