[wilhelmtux-discussion] WIZARDS OF OS 3
Gaudenz Steinlin
gaudenz at soziologie.ch
Wed Jun 2 12:53:11 CEST 2004
Nicola Fankhauser wrote:
>>2) The link to the license on the download page actually leads to a page
>>that says that the license is superseded
>>(http://creativecommons.org/licenses/by-nd-nc/1.0/ ) , with a link to the
>>new /2.0/ version. So which license applies in such a case? (the differences
>>seem to concern the legal code, not the general summary)
>
>
> die GPL z.bsp. hat eine klausel, laut der der lizenznehmer eine neuere
> version der lizenz anwenden kann, wenn es eine neue gibt. in der CC
> lizenz gibt es sowas AFAIK nicht (hab den text nur kurz überflogen). im
> normalfall gilt die lizenz, die vereinbart wurde, also hier version 1.
Auch ich bin kein Jurist, aber soweit ich das ganze verstehe, gehört
diese Klausel nicht zur Lizenz, sondern zum Statement in dem der Inhaber
des Copyrights erklärt, dass das geschützte Werk unter den Bedingungen
der GPL angeboten wird.
Hier liegt wohl auch das Problem mit CH7. Ich habe auf der Webseite kein
explizites Statement gefunden, das genau sagt, unter welchen Bedingungen
man den Film nutzen darf. So wird zum Beispiel die verwendete Creative
Common Lizenz nur implizit durch den Link auf die
non-comercial/no-derivative-works version klar. Die meisten Werke, die
unter der GPL veröffentlicht werden enthalten eine Notiz in der Form:
This program is free software; you can redistribute it and/or modify
it under the terms of the GNU General Public License as published by
the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or
(at your option) any later version.
Diese ist nicht Teil der GPL, sondern besagt nur, dass man das Werk
unter den Bedingungen der GPL nutzen darf.
Weitere Infos dazu:
http://www.gnu.org/licenses/gpl-howto.html
Gruss Gaudenz
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