[wilhelmtux-discussion] WIZARDS OF OS 3

Gaudenz Steinlin gaudenz at soziologie.ch
Wed Jun 2 12:53:11 CEST 2004



Nicola Fankhauser wrote:

>>2) The link to the license on the download page actually leads to a page
>>that says that the license is superseded
>>(http://creativecommons.org/licenses/by-nd-nc/1.0/ ) , with a link to the
>>new /2.0/ version. So which license applies in such a case? (the differences
>>seem to concern the legal code, not the general summary)
> 
> 
> die GPL z.bsp. hat eine klausel, laut der der lizenznehmer eine neuere
> version der lizenz anwenden kann, wenn es eine neue gibt. in der CC
> lizenz gibt es sowas AFAIK nicht (hab den text nur kurz überflogen). im
> normalfall gilt die lizenz, die vereinbart wurde, also hier version 1.

Auch ich bin kein Jurist, aber soweit ich das ganze verstehe, gehört 
diese Klausel nicht zur Lizenz, sondern zum Statement in dem der Inhaber 
des Copyrights erklärt, dass das geschützte Werk unter den Bedingungen 
der GPL angeboten wird.
Hier liegt wohl auch das Problem mit CH7. Ich habe auf der Webseite kein 
explizites Statement gefunden, das genau sagt, unter welchen Bedingungen 
man den Film nutzen darf. So wird zum Beispiel die verwendete Creative 
Common Lizenz nur implizit durch den Link auf die 
non-comercial/no-derivative-works version klar. Die meisten Werke, die 
unter der GPL veröffentlicht werden enthalten eine Notiz in der Form:

     This program is free software; you can redistribute it and/or modify
     it under the terms of the GNU General Public License as published by
     the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or
     (at your option) any later version.

Diese ist nicht Teil der GPL, sondern besagt nur, dass man das Werk 
unter den Bedingungen der GPL nutzen darf.

Weitere Infos dazu:
http://www.gnu.org/licenses/gpl-howto.html

Gruss Gaudenz


More information about the wilhelmtux-discussion mailing list