Antwort: [wilhelmtux-discussion] RE: Anbieterliste OS/FSDienstleistungen..

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Fri Oct 24 11:35:49 CEST 2003


ich möchte da etwas präzisieren:

die ausgestaltung der submissionsgesetze ist sache der kantone, die 
festlegung der grundsätze aufgabe des bundes. damit haben wir sowohl in 
den gesetzlichen grundlagen als auch in der vergabepraxis kantonal 
deutliche unterschiede. eines ist aber allen gemein: der grundsatz der 
nichtdiskriminierung erlaubt es nicht, explizit nach einer MS-lösung zu 
verlangen. wenn dies getan wird, kann beschwerde eingelegt und mit 
100%'iger sicherheit gewonnen werden.

damit hat OSS grundsätzlich als gute chancen, in submissionsverfahren 
berückichtigt zu werden. diese lösungen fliegen erst in der evaluation 
raus, weil die bestehende infrastruktur einen "wechsel nicht zulässt" - 
wie es immer so schön heisst.

dank neuem Offenlegungsprinzip in der verwaltung müssen aber begründungen 
allen, die es wünschen, mitgeteilt werden und der legitimationsdruck auf 
die verwaltung wächst. ich bin sicher, dass sich in den nächsten zwei 
jahren da einiges bewegen wird.

gruss,

michi



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