Antwort: [wilhelmtux-discussion] RE: Anbieterliste
OS/FSDienstleistungen..
mjaeger at iframe.ch
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Fri Oct 24 11:35:49 CEST 2003
ich möchte da etwas präzisieren:
die ausgestaltung der submissionsgesetze ist sache der kantone, die
festlegung der grundsätze aufgabe des bundes. damit haben wir sowohl in
den gesetzlichen grundlagen als auch in der vergabepraxis kantonal
deutliche unterschiede. eines ist aber allen gemein: der grundsatz der
nichtdiskriminierung erlaubt es nicht, explizit nach einer MS-lösung zu
verlangen. wenn dies getan wird, kann beschwerde eingelegt und mit
100%'iger sicherheit gewonnen werden.
damit hat OSS grundsätzlich als gute chancen, in submissionsverfahren
berückichtigt zu werden. diese lösungen fliegen erst in der evaluation
raus, weil die bestehende infrastruktur einen "wechsel nicht zulässt" -
wie es immer so schön heisst.
dank neuem Offenlegungsprinzip in der verwaltung müssen aber begründungen
allen, die es wünschen, mitgeteilt werden und der legitimationsdruck auf
die verwaltung wächst. ich bin sicher, dass sich in den nächsten zwei
jahren da einiges bewegen wird.
gruss,
michi
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