[wilhelmtux-discussion] [SIUG-announce] Newsletter Dezember 2003

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Wed Dec 3 23:46:11 CET 2003


SIUG Newsletter

                       Dezember 2003 

In dieser Ausgabe

     * In dieser Ausgabe
     * Events
          + Verleihung der Big Brother Awards
          + WSIS
     * Recht und Politik
          + Revision des Fernmeldegesetzes
          + Einschränkung der Bespitzelung auf Vorrat
          + Ausblick Wintersession
     * International
          + Software-Patente: Das Eolas-Patent
     * Markt
          + Proteste gegen überhöhte SMS-Tarife
          + Höhere Bandbreiten bei der Cablecom
     * Netzmissbrauch
          + Geschäftsmodell: Falsche Webadressen
     * Technik
          + Offener Standard à la Microsoft
          + Bluejacking
     * Über die SIUG
          + SIUG-Mitglied werden

   Der Newsletter der Swiss Internet User Group informiert
   monatlich über aktuelle Themen der Internet-Nutzung,
   speziell über Datenschutz, Grundrechte im Netz,
   Rechtsfragen und verwandte Gebiete. Der Newsletter kann
   über die Webseite der SIUG oder über die
   SIUG-Announce-Mailingliste bezogen werden. Er wird
   zudem in der Newsgroup ch.talk gepostet.

   Swiss Internet User Group
   Postfach 1908
   8021 Zuerich

   Homepage: http://www.siug.ch/
   E-Mail: mailto:siug at siug.ch
   Postkonto-Nummer: 87-67210-5

   © SIUG Swiss Internet User Group Dezember 2003

   Die Verwendung der Informationen aus diesem Newsletter
   ist ausdrücklich erlaubt, ein Hinweis auf die Quelle
   und ein Belegexemplar sind erwünscht.


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                             Events

Verleihung der Big Brother Awards

   Anlässlich einer feierlichen Preisverleihung im
   "Dachstock" der Berner Reitschule wurden am 1.
   November 2003 die Gewinnerinnen und Gewinner der
   vierten Schweizer "Big Brother Awards"
   bekanntgegeben. Mit diesen "Preisen, die niemand
   will" werden Personen oder Institutionen
   ausgezeichnet, die das persönliche Grundrecht auf den
   Schutz der Privatsphäre missachten oder die Überwachung
   und Kontrolle von Personen oder von Personengruppen
   fördern.

   Die Preisträger 2003:

     * Staats-Award Samuel Schmid, Bundesrat VBS
     * Business-Award Orange Communications, Lausanne
     * Kommunikations-Award Untersuchungsrichter Jean
       Treccani, Lausanne
     * LebenswerkAward Hans-Ulrich Helfer, Zürich
     * Winkelried-Award (Positivpreis fuer den Einsatz
       gegen Ueberwachung und Kontrolle) Annina Rüst,
       Salomé Rebekka Zollinger, Daniel Costantino

   Details zu den Nominationen und den Nominierten sowie
   die Laudatio:
   http://www.bigbrotherawards.ch/

WSIS

   Die erste Phase des Weltgipfels der
   Informationsgesellschaft (WSIS) wird vom 10.-12.
   Dezember in Genf stattfinden. Ziel ist eine allgemeine
   Deklaration von Prinzipien der Informationsgesellschaft
   in einem globalen Rahmen.

   Um den Inhalt der Deklaration wurde in den letzten
   Jahren gerungen, und es ist unklar, ob diese am Gipfel
   verabschiedet werden kann. Strittig ist nicht nur der
   Einbezug der allgemeinen Menschenrechte und die
   Berufung auf die freie Meinungsäusserung, sondern auch
   Urheberrechtsfragen.

   Weitgehend unbestritten ist das Ziel der Überwindung
   des zur Zeit bestehenden "Digital Divide", der
   unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten zu modernen
   Informationstechnologien, sowohl international als auch
   innerhalb einzelner Länder.

   Das WSIS ist allerdings nicht "nur" ein Papier,
   sondern ein Prozess. In der Vorbereitungsphase haben
   intensive Diskussionen zwischen Regierungen, Wirtschaft
   und Nichtregierungsorganisationen sowohl international
   als auch regional stattgefunden. Begleitveranstaltungen
   im Vorfeld und am Gipfel selbst haben mehr praktischen
   Bezug, indem etwa gelungene und gescheiterte Projekte
   vorgestellt werden.

   Was für den einzelnen Benutzer in diesen Prozessen
   herauskommen wird, ist schwierig abzuschätzen, da
   UN-Deklarationen erst über vielfältige
   Umsetzungsmechanismen wirksam werden. Zumindest die
   Benutzer in westlichen Gesellschaften sind viel
   unmittelbarer von wirtschaftlichen Interessen
   betroffen, welche das Internet und andere
   Kommunikationstechnologien in klassische
   Broadcastmedien mit passiven Rezipienten und
   Konsumenten verwandeln wollen. Diesen Kräften setzt das
   WSIS wenig entgegen.

   Gewisse Veranstaltungen des WSIS sind auch für die
   Öffentlichkeit zugänglich:
   http://www.wsis-online.net/

   Gegenpositionen zu den offiziellen Delegationen kommen
   von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen. Einen
   Überblick vermittelt die Heinrich Böll-Stiftung unter
   http://www.worldsummit2003.de/


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                       Recht und Politik

Revision des Fernmeldegesetzes

   Der Bundesrat hat im November die Botschaft zur
   Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) verabschiedet. Die
   SIUG ist grösstenteils zufrieden mit dem
   Vernehmlassungsverfahren und der Botschaft.

   Die Revision des FMG wird gemäss der Botschaft ein
   klares Bekenntnis zu "Opt-In"-Verfahren bei
   elektronischer Werbung (per Mail, SMS und so weiter)
   bringen. Das bedeutet im Prinzip, dass Werbung nur mit
   expliziter Einwilligung zugesandt werden darf.

   Weiter sind Vorschriften über gewisse Aspekte
   elektronischer Werbung vorgesehen, so etwa das Verbot
   der Verschleierung der Herkunft und klare, einfache und
   nachvollziehbare Möglichkeiten zum Abbestellen
   zukünfiger Werbemitteilungen.

   Provider werden durch das neue FMG zum Handeln gegen
   Netzmissbrauch zwar nicht verpflichtet, aber in einem
   weiten Rahmen ermächtigt. Dabei haben sie nicht
   präventiv tätig zu werden, und sie müssen auch nicht
   Polizei spielen, aber es werden ihnen Mittel in die
   Hand gegeben, gegen Missbraucher vorzugehen (nämlich:
   Sperren des Zugangs).

   Diese Regelung ist aus Sicht der SIUG nicht unbedingt
   nötig, da die meisten Provider entsprechende Regeln
   heute schon in ihren Geschäftsbedingungen und Verträgen
   haben.

   Der Bundesrat anerkennt die Missbräuche durch
   Mehrwertdienste als dringendes Problem, insbesondere
   die Abwehr unberechtigter Forderungen, die zum Beispiel
   durch Dialer entstehen können. Die vorgesehenen
   Massnahmen (Schlichtungsstelle, Schweizer Sitz oder
   Niederlassung für Anbieter) wird die rechtliche und
   faktische Stellung der Konsumenten tendenziell
   verbessern.

   Wichtiger als die kommende Revision des FMG ist
   hingegen die Änderung der Regeln auf Verordnungsstufe,
   die per 1. Dezember in Kraft getreten ist: die
   einfache, kostenlose Sperrung von 0900-, 0901- und
   0906-Nummern.

   Neben dem Kampf gegen Spam und Missbräuche ist die
   Öffnung der letzten Meile der Hauptpunkt der Revision
   des FMG. Der Bundesrat anerkennt, dass die bisherige
   politische Protektion, welche die Swisscom in diesem
   Bereich genossen hat, nicht mehr haltbar ist.

   Die Entbündelung der letzten Meile kann zu mehr
   Wettbewerb und damit innovativeren Angeboten und
   tieferen Preisen führen. Die Neuordnung sollte
   allerdings dafür sorgen, dass weiterhin Anreize zur
   Pflege des Netzes bestehen, was natürlich nicht gratis
   zu haben ist.

Einschränkung der Bespitzelung auf Vorrat

   Ständerat Bruno Frick (SZ, CVP) will mit einer
   parlamentarischen Initiative eine Änderung des
   Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und
   Fernmeldeverkehrs (BÜPF, insbesondere Art. 15)
   herbeiführen.

   Art. 15 des BÜPF verpflichtet Internet- und
   Telefonprovider, sämtliche Verbindungsdaten während
   sechs Monaten aufzubewahren.

   Frick argumentiert in seiner Initiative, dass die
   Vorratsdatenspeicherung am Ziel vorbeischiesst und den
   realen Verhältnissen nicht gerecht wird:

     * Jedermann kann einen der zahlreichen ausländischen
       Mailprovider nutzen und entgeht so jeder
       Speicherung
     * Jedermann kann mit wenig Aufwand "sein eigener
       Provider" sein und entgeht so jeder Speicherung
     * Die Bestimmung ist unergiebig, da lediglich die
       Randdaten (im wesentlichen Absender, Empfänger,
       Zeit) gespeichert werden.

   Die SIUG begrüsst diese Initiative ausdrücklich. Die
   Initiative bringt einen Teil der Vorbehalte der SIUG
   gegenüber dem BÜPF zum Ausdruck.

   Quelle: Parlementarische Initiative 03.435 (Beseitigung
   von überflüssigen Überwachungsmassnahmen im
   Internetverkehr - Art. 15 BÜPF - Kommissionssitzung
   KFV-SR 20.11.)
   http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2003/d

Ausblick Wintersession

   Der Nationalrat behandelt voraussichtlich am 2.
   Dezember die Bereinigung des Signaturgesetzes (01.044).
   Vernehmlassungsantwort der SIUG zum Bundesgesetz über
   die elektronische Signatur (BGES):
   http://www.siug.ch/positionen/SIUG-Vernmlsg-BGES.pdf

   Ebenfalls im Nationalrat wird am 9. Dezember die Motion
   Fehr (02.3723) "Internationales Kompetenzzentrum zur
   Bekämpfung der Internetkriminalität" behandelt.


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                         International

Software-Patente: Das Eolas-Patent

   Patente auf Software treiben mitunter seltsame Blüten -
   das Gruselkabinett auf
   http://swpat.ffii.org/patente/index.de.html beschreibt
   einige davon.

   Ein Patent auf in Webseiten eingebundene Inhalte (zum
   Beispiel Java- oder Flash-Inhalte) erregt zur Zeit die
   Gemüter. Die Firma Eolas hatte aufgrund des US-Patents
   Nr. 5,838,906 erfolgreich gegen Microsoft geklagt und
   erhielt ungefähr eine halbe Milliarde US-Dollar
   zugesprochen.

   Das Eolas-Patent zeigt einmal mehr den Unsinn von
   Patenten auf Software deutlich auf.

   Das Patent hätte gar nie erteilt werden dürfen, da die
   Technik der Einbettung von Inhalten zum Zeitpunkt der
   Einreichung des Patentes (1994) bereits wohl bekannt
   war (pikanterweise auch durch Microsoft-Produkte).

   Das US-Patentamt hat sich auf Weisung seines
   Direktoriums nun sehr schnell auf eine Überprüfung des
   Patentes eingelassen. Dieses Verfahren ist im Prinzip
   nicht vorgesehen und wurde wohl auf Grund der
   öffentlichen Empörung eingeschlagen. Ob diese hastigen
   Schritte zur Rettung der Glaubwürdigkeit des
   Patentverfahrens beitragen lässt sich mit Recht
   bezweifeln.


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                             Markt

Proteste gegen überhöhte SMS-Tarife

   Die französische Konsumentenschutzorganisation UFC-Que
   choisir und ihre italienische Partnerorganisation
   Codacons haben eine Kampagne gegen die überhöhten
   Tarife für den Versand von SMS gestartet.

   Die beiden Organisationen stören sich daran, dass für
   etwas, das Kosten im Bereich von Bruchteilen von Cents
   kostet, im europäischen Schnitt um die 15 Cents
   verlangt wird. Zudem vermutet die italienische Codacons
   kartellistische Absprachen zwischen den
   Telekomanbietern.

Höhere Bandbreiten bei der Cablecom

   Jahrelang war die finanzielle Verfassung der Cablecom
   äusserst kritisch. Damit einher ging eine schleppende
   Investitionstätigkeit im Bereich Internetanschlüsse und
   Telefonie über das Kabelnetz. Die finanzielle Basis der
   Cablecom ist mittlerweile dank etlichen finanziellen
   Restrukturierungen wesentlich besser geworden.

   Unter dem Druck des Erfolgs von ADSL-Anschlüssen
   startete Cablecom anfang Monat eine für schweizerische
   Internetprovider beispiellose Marktoffensive durch eine
   Vervielfachung der Geschwindigkeit und eine moderate
   Preissenkung.

   Die ADSL-Provider werden auf absehbare Zeit mit diesem
   Angebot nicht mitziehen können, da diese auf die
   Vorleistungen der Swisscom angewiesen sind. Die
   Swisscom wird auf das Frühjahr 2004 mit verbesserten
   Angeboten auf den Markt kommen. Diese Angebote werden
   von den technischen Randdaten her aber nicht an das
   Angebot der Cablecom heranreichen.

   Es bleibt abzuwarten, ob die Cablecom die massive
   Erhöhung der Bandbreiten mittel- und langfristig halten
   kann. Die Grosshandelspreise für Bandbreite sind zwar
   auf einem historischen Tiefpunkt angelangt; ein Ende
   der Marktbereinigung bei den grossen Carriern ist aber
   abzusehen, und die Preise werden sich wieder
   stabilisieren.


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                         Netzmissbrauch

Geschäftsmodell: Falsche Webadressen

   Der letzte SIUG-Newsletter (November 2003) berichtete
   über die Firma Verisign/Network Solutions, die unter
   Ausnutzung ihrer Vertrauensstellung als Hüterin der
   .com-Domains Surfer bei Vertippern in Webadressen auf
   ihre eigenen Seiten lenken konnte.

   Eine weitere Spielart von "Webentführungen" kommt von
   Abzockern, welche Abwandlungen von gut bekannten
   Domainnamen registrieren. Bei Vertippern landet der
   Benutzer natürlich nicht auf den ursprünglich
   gewünschten Seiten, sondern wird mit aufdringlicher
   Werbung in Form von Popup-Fenstern und ähnlichem
   konfrontiert.

   Auf eine besonders perfide Variante wurde von der
   deutschen Webseite Dialerschutz.de hingewiesen: auf den
   irrtümlich aufgerufenen Seiten wird statt der
   eigentlich frei erhältlichen Software "Skype" ein
   Dialer unter dem Namen "Skeip" angeboten, der sich
   über eine teure Wählverbindung neu ins Internet
   verbindet.

   Benutzer von ADSL- und Kabelmodem-Angeboten sind vor
   solchen Dialern sicher, sofern sie nicht noch ein Modem
   angeschlossen haben (zum Beispiel zum Fax-Versand).

   Quelle: PCTipp
   http://www.pctipp.ch/webnews/wn/25687.asp


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                            Technik

Offener Standard à la Microsoft

   Mit grossem Marketing-Getöse hat Microsoft im November
   bekanntgegeben, dass "das Dateiformat von Microsoft
   Word" (WordML) offengelegt worden sei.

   Leider ist dies nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich
   "offengelegt" wurde das XML-Format, welches nur die
   teure Firmenversion von Microsoft-Word erzeugen und
   lesen kann. Die Lizenz, unter der diese Offenlegung
   erfolgt, ist zudem alles andere als offen - es sind zum
   Beispiel keine Erweiterungen des Formats erlaubt, und
   Microsoft droht dunkel mit allfälligen Patenten, welche
   mit dem Format verbunden sein könnten.

   Für Firmen oder Opensource-Projekte, welche das Format
   nutzen wollen (etwa für Import- und Export-Filter)
   stellt das ein unkalkulierbares Risiko dar: Microsoft
   kann jederzeit die Patentwaffe einsetzen, um unliebsame
   Konkurrenten finanziell zu ruinieren.

Bluejacking

   Bluetooth ist eine Funktechnologie zur Verbindung
   verschiedenster Geräte über kurze Distanzen (bis 10
   Meter), zum Beispiel Tastaturen und Mäuse am Computer
   oder Handy und zugehöriges Headset.

   Bluetooth wird zur Zeit als sicher angesehen. Trotzdem
   kann Bluetooth zur Verunsicherung der Nutzer beitragen:
   Beim sogenannten "Bluejacking" wird eine Nachricht an
   Bluetooth-fähige Geräte in der Nähe gesandt.

   Ein "Gerät in der Nähe" wird in aller Regel ein Handy
   bedeuten; neben eher harmlosen Spässen solche
   Nachrichten auch für unerwünschte Werbebotschaften
   missbraucht werden.

   Technisch ist das Bluejacking ein Nebenprodukt einer im
   Prinzip sinnvollen Funktion, dem Versenden von
   Adressbucheinträgen. Beim Empfang einer solchen
   Visitenkarte werden die meisten Bluetooth-fähigen
   Handys einen Text wie "Name wurde via Bluetooth
   empfangen" ausgeben. Anstelle von Name können
   beliebige Texte eingefügt werden.

   Auch wenn durch solche Meldungen kein wirklicher
   Schaden verursacht werden kann, muss der Handybesitzer
   solchen Müll von Hand löschen - und wird dabei häufig
   mit bisher unbekannten Funktionen seines Handys
   konfrontiert.


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                         Über die SIUG

   Die SIUG Swiss Internet User Group engagiert sich für
   Themen, welche die Nutzung des Internets kurz- bis
   langfristig betreffen: Fragen des Datenschutzes und von
   Grundrechten im Netz, Rechtsfragen (zum Beispiel
   Urheberrecht und Software-Patente), Kampf gegen
   Netzmissbrauch, sowie um Belange des
   Konsumentenschutzes im Internet.

   Der SIUG gehören InternetbenutzerInnen,
   ZugangsanbieterInnen und InhaltsgestalterInnen an, die
   sich für einen verantwortungsvollen und konstruktiven
   Umgang mit dem Medium Internet einsetzen.

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