Antwort: Re: [wilhelmtux-discussion] Re: Offene Software als Service
Public: Artikel in der Woz
mjaeger at iframe.ch
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Die Aug 12 09:20:55 CEST 2003
hallo david,
kurze erklärung: "das berkeley-modell" spielt auf die BSD-lizenz an. im
gegensatz zur GPL verlangt sie nicht, dass ableitungen und
weiterentwicklungen kostenlos sein und unter der gleichen lizenz stehen
müssen. die GPL schützt code also zukunftsgerichtet, die BSD-lizenz nicht.
für unternehmen (und gemäss rainer fischbacher auch den staat) ist dieser
unterschied tatsächlich relevant, weil er die kommerzialisierung von
entwicklungen zulässt. meiner meinung nach stimmt dies für die öffentliche
hand jedoch nicht. die EU-kommission hat im vergangenen jahr in einem
strategiepapier gefordert, dass EU-staaten software solidarisch entwickeln
lassen sollen und dass die GPL hierzu das richtige mittel sei.
wenn deutschland eine software zur bewirtschaftung von
wasseraufbereitungsanlagen entwickeln lässt, garantiert nur die GPL, dass
portugal und griechenland direkt davon profitieren können ohne das
damoklesschwert der lizenzkosten. dies gilt in einem weiteren schritt
natürlich auch für drittweltstaaten.
ich hoffe das war deutsch.
gruss,
michi-------------- nächster Teil --------------
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