[wilhelmtux-discussion] Softwarepatente

Markus Wernig markus at wernig.net
Mit Jun 12 14:33:40 CEST 2002


Christoph Dworzak wrote:
> Hi wie stehen wir zu Softwarepatenten?
> 
> Darf ein SW-Produzent Software patentieren, die er im Auftrag
> der oeffentlichen Hand entwickelt?

Hm, das koennte in meinen Augen ein Problem sein:
Wir sind dafuer, dass die oeffentliche Hand Software einsetzt,
- die auf offenen Standards basiert
- deren Funktionsweise bekannt und nachvollziehbar ist
- die Daten verarbeitet, deren Nutzung nicht den Besitz einer bestimmten 
Lizenz voraussetzt
- deren Quellen offen sind.

Ich kenne die Rechtslage aber zu wenig, um sagen zu koennen, ob das mit 
einem Patent vereinbar ist.

Wenn ich richtig informiert bin, gibt es aber viel freie Software, die 
patentierte Algorithmen verwendet (RSA, GIF ...), ohne dass das wirklich 
ein Problem darstellt.
Es haengt wohl viel davon ab, wie ein Patentinhaber seine Rechte handhabt.
Ich bin der Meinung, dass ein Entwickler sehr wohl von seiner Arbeit 
profitieren koennen muss und daher das Recht hat, Geld fuer seine 
Leistungen zu verlangen. Andererseits ist es (wie Nicola schon sagte) 
beim Programmieren von Software schon so wie in der Mathematik: Einmal 
entdeckt, gehen Algorithmen (wie math. Formeln) in den Gesamtbestand des 
verfuegbaren Wissens ueber und sollten fuer jede/n zugaenglich und 
verwendbar sein. Denn letztlich geht es um mathematische Operationen, 
die, auf eine bestimmte Weise verknuepft, ein bestimmtes Resultat 
ergeben, und das beschreibt eigentlich nur einen (mathematischen) 
Sachverhalt. Einen solchen sollte man eigentlich nicht patentieren duerfen.

Meine persoenliche Meinung: Software muss quelloffen sein, die 
Benuetzung darin enthaltener Algorithmen und deren Veraenderung und 
Weitergabe fuer den Eigengebrauch/nicht kommerziellen Einsatz frei. 
Klarerweise soll der/die Entwickler/in fuer sein Programm Geld 
verlangen. Fuer darauf aufbauende kommerzielle Produkte sollte der/die 
Entwickler/in entschaedigt werden koennen und es sollten fuer das 
entstehende Produkt wiederum die gleichen Regeln gelten.

[...] dass ein E=mc^2 gar
> nicht schuetzenswert sein soll.

Das beschreibt, wie gesagt, einen universellen Sachverhalt. Genausogut 
koennte ich mir die Tatsache patentieren lassen, dass Wasserstoff und 
Sauerstoff dazu neigen, sich zu H2O zu verbinden ... vorausgesetzt, ich 
bin der erste, der frech genug ist, damit zum Patentamt zu gehen.

lg /m