[wilhelmtux-announce] Update: Generalversammlung von Wilhelm Tux am 15.7.

Dietrich Feist dietrich.feist at wilhelmtux.ch
Die Jul 13 20:23:13 CEST 2004


Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde von Wilhelm Tux,

hier noch ein paar Last-Minute-Updates zur dritten ordentlichen
Generalversammlung (GV) des Vereins Wilhelm Tux. Es gibt ein paar
wichtige Ergänzungen zur bisherigen Agenda:

- der Ort ist mittlerweile bestätigt. Die Veranstaltung findet wie
    geplant im Restaurant Beaulieu, Erlachstr. 2, 3012 Bern statt. Die
    Zeit bleibt unverändert bei 15. Juli 2004, 18:30.

- weil die letzte GV schon über ein Jahr her ist, haben wir den
    Stichtag für die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags auf den 1.6.2004
    festgesetzt (statt auf den Tag der GV). Wer also am 1.6.2004
    Mitglied bei Wilhelm Tux war oder im Moment ist, hat auf der
    GV Stimmrecht.

- entgegen anders lautender Ankündigungen wird es jetzt doch möglich
    sein, den evtl. noch nicht bezahlten Mitgliedsbeitrag in bar zur GV
    mitzubringen. Das gilt aber nur für Mitglieder, Neueintritte bei der
    GV sind nicht möglich.

- es gibt jetzt mindestens einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin
    für jedes Vorstandsamt


Anträge an die GV
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Es gibt einen Antrag von Markus Wernig und mir auf Änderung der
Mitgliedschaftsbedingungen, über den nach der Wahl des neuen Vorstands
diskutiert und abgestimmt werden soll. Der bisherige Vorstand und die
Kandidaten für den neuen Vorstand unterstützen diesen Antrag. Ziel des
Antrags ist es, den Vorstand in Zukunft von administrativen Aufgaben
(Mitgliederverwaltung) zu entlasten und die Mitglieder zur aktiven
Mitarbeit zu ermuntern. Die wichtigsten Punkte sind:

- Mitgliedschaft soll in Zukunft nicht mehr durch die Zahlung eines
    Mitgliedsbeitrags, sondern durch aktive Teilnahme definiert werden.

- der Mitgliedsbeitrag soll ganz abgeschafft werden. Die Finanzierung
    des Vereins soll (ähnlich der FSF Europe) ausschliesslich über
    freiwillige regelmässige Spenden erfolgen.

- Mitgliedschaft soll nur noch für natürliche Personen möglich sein.

Ausserdem wurden weitere Massnahmen vorgschlagen, um den Vorstand in
seiner Arbeit zu unterstützen. Dazu gibt es mehrere Vorschläge zu
Statutenänderungen, die unten angehängt sind. Da diese
Statutenänderungen nicht wie eigentlich vorgesehen bereits drei Wochen
vor der GV mitgeteilt werden konnten, haben wir uns überlegt, wie man
diese Änderungen umsetzen kann, ohne eine weitere GV einberufen zu
müssen. Der Vorschlag war, dass wir über diese neuen Statuten
diskutieren und sie dann mit einer Verzögerung von 4-6 Wochen (z.B. zum
1.9.2004) beschliessen. Wenn in dieser Zeit kein Einspruch von einem zum
Zeitpunkt der GV stimmberechtigten Mitglied kommt, können sie in Kraft
treten, ansonsten müssten wir eine ausserordentliche
Mitgliederversammlung einberufen. Ich hoffe, dass ihr mit diesem
Vorgehen einverstanden seid.


Vorschlag für Statutenänderungen
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3. Mittel
3.1 Die finanziellen Mittel setzen sich zusammen aus:

- Spenden, Vermächtnissen und Schenkungen
- Reinertrag aus Publikationen und andersweitigen Verkäufen
- Ertrag aus der Durchführung von Veranstaltungen, Kursen und Vorträgen
- Vereinskapital
- Zinsen

3.2 Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben.

4. Aufnahme von Mitgliedern
4.1 Es können nur natürliche Personen als Mitglied beitreten.

4.2 Die einzige Form der Mitgliedschaft ist die Aktivmitgliedschaft.

4.3 Die Mitgliedschaft kann schriftlich durch Einreichung des 
unterschriebenen Beitrittsformulars an einer Mitgliederversammlun oder 
an ein Vorstandsmitglied beantragt werden. Der Vorstand entscheidet mit 
einfacher Mehrheit über die Aufnahme.
4.4 Es soll nur Mitglied werden, wer sich auch aktiv an den Aktivitäten 
zur Erreichung des Vereinszwecks beteiligen will und kann.

5. Arten der Mitgliedschaft
ersetzen mit
5.(neu) Beendigung der Mitgliedschaft
5.1 Ein Mitglied kann jederzeit schriftlich an einer 
Mitgliederversammlung oder an ein Vorstandsmitglied seinen Austritt 
bekanntgeben.

5.2 Bleibt ein Mitglied den einberufenen Mitgliederversammlungen fern 
und trägt auch sonst nichts zur Erreichung des Vereinszwecks bei, kann 
die Mitgliederversammlung es auf Antrag mit einfacher Mehrheit der 
Anwesenden ausschließen.

6. Austritt und
7. Ausschluss
ersatzlos streichen

6. Organisation
6.1 Die Vereinsorgane sind:
a) die Generalversammlung
b) die Mitgliederversammlung
c) der Vorstand
d) die Kontrollstelle

7. Generalversammlung
7.1 Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt. 
Obligatorische Traktanden sind:

8. Mitgliederversammlung
8.1 Nach Bedarf kann der/die VereinspraesidentIn oder die Mehrheit des
Vorstandes oder drei Mitglieder eine Mitgliederversammlung einberufen.

9. Vorstand
9.1 Zur Leitung des Vereins und zur Besorgung der laufenden Geschäfte 
wählt die Generalversammlung für das laufende Jahr einen Vorstand. 
Dieser setzt sich zusammen aus:
- PräsidentIn
- AktuarIn (SekretärIn)
- KassierIn

9.2 Jedes Amt kann von einer Person oder von mehreren Personen als 
Kollegium geführt werden. Führen zwei oder mehrere Personen gemeinsam 
ein Amt, ist jede/r im Rahmen der Befugnisse dieses Amtes allein 
zeichnungsberechtigt.

9.3 Bei Gesamtvorstand entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten 
innerhalb eines kollegial geführten Amtes. Ergibt sich dort keine 
Mehrheit, entscheidet die Mitgliederversammlung.

9.4 Dringend notwendige Ersatzwahlen können an einer 
Mitgliederversammlung stattfinden.

9.5 Der/Die VorstandspräsidentIn vertritt den Verein Dritten gegenüber. 
Er/Sie
führt zusammen mit dem/der AktuarIn in administrativen, zusammen mit dem/der
KassierIn in finanziellen Angelegenheiten die Vereinsgeschaefte.
Er/Sie leitet die Versammlungen und überwacht sämtliche Angelegenheiten 
des Vereins. Der Vorstand kann Mitglieder zur einmaligen, 
selbstständigen Vertretung des Vereins ermächtigen.

9.6 Auf Ende Geschäftsjahr wird die Rechnung abgeschlossen und den 
Rechnungsrevisoren vorgelegt, die sie mit Ihren Anträgen versehen an die 
Generalversammlung weiterleiten.

9.7 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner 
Mitglieder mit dem/der VorstandspräsidentIn oder dessen StellvertreterIn 
anwesend sind.

9.8 Der Vorstand kann neue Ämter vorschlagen.

9.9 PraesidentIn und KassierIn zeichnen einzeln in finanziellen, 
PraesidentIn
und AktuarIn zeichnen einzeln in administrativen Angelegenheiten..

16. Statutenänderungen
ersatzlos streichen



Viele Grüsse,

Dietrich Feist
-- 
Dr. Dietrich Feist
Präsident von Wilhelm Tux - Kampagne für Freie Software
http://wilhelmtux.ch